Bündnis 90/Die Grünen · 513 Strafanzeigen (Ministerium)

Annalena Baerbock

Das Auswärtige Amt stellte zwischen 2021 und 2024 513 Strafanzeigen wegen gegen Baerbock gerichteter Beleidigungen — nach dem Bundeswirtschaftsministerium die zweithöchste Zahl. Auf die beiden Ministerien entfielen damit rund 93 Prozent aller ministeriellen Strafanzeigen (Bundestags-Drucksache 20/12694).

10 von 10 Fällen
Äußerung Ergebnis Strafmaß Instanz / Stand Beleg
Die dümmste Außenministerin der Welt
X · 2023
AG Kronach, Urteil 12.11.2024 (Einspruch in der Hauptverhandlung zurückgenommen)
Voller Wortlaut: „… verhindert Friedensgespräche und fördert Waffenlieferungen ins Kriegsgebiet. Sie ist damit verantwortlich für den Tod vieler Menschen. Sie gehört ebenso vor den Strafgerichtshof.“ Im selben Verfahren auch Beleidigungen von Roth, Chebli und Strack-Zimmermann.
Verurteilt
9.600 €
120 TS à 80 €
höhere Instanz / endgültigRechtskräftig
inFranken.de ↗Etabliertes Medium
Annalenus Baerbockus
YouTube · 2023
AG Detmold (Okt. 2023); Verfassungsbeschwerde verworfen (BVerfG 09.06.2025, 1 BvR 2721/24)
YouTuber Tim Kellner; Verballhornung des Namens, dazu ein verfälschtes Schnitt-Zitat (als Verleumdung gewertet). Gesamtstrafe von 110 Tagessätzen für die Beleidigung mehrerer Politikerinnen (auch Faeser, Fester, Chebli).
Verurteilt
11.000 €
Gesamtstrafe (mehrere Politikerinnen)
höhere Instanz / endgültigRechtskräftig
Legal Tribune Online ↗Etabliertes Medium
Darstellung als „Escort-Girl“ (Davos-Bildmontage)
Facebook · X · 2023
Hausdurchsuchung Juni 2023 → AG Aschaffenburg, Urteil 17.06.2025 (Rechtsmittel angekündigt)
AfD-Politiker Johannes Normann; Bild stellte Baerbock als Prostituierte dar. In Tateinheit mit Volksverhetzung und weiteren Delikten verurteilt — daher die im Vergleich hohe Strafe (3 Jahre Bewährungszeit). Die StA hatte 2 Jahre 9 Monate gefordert.
Verurteilt
2 Jahre
Haft auf Bewährung
Haus­durchsuchung
erstinstanzlichAG-Urteil
Main-Echo ↗Etabliertes Medium
dringend gesuchte Impfterroristin, extremistisch naiver Kobold
— · 2023
AG Augsburg, Urteil Oktober 2023
Äußerungen im Pandemie-Kontext; als üble Nachrede gegen eine Person des politischen Lebens (§ 188) gewertet.
Verurteilt
120 TS
Eurobetrag nicht öffentlich
erstinstanzlichAG-Urteil
RT1 (Region Augsburg) ↗Etabliertes Medium
Terroristen Bärbock
Instagram · 2023
AG Hannover, Urteil 13.12.2024 (Berufung zurückgenommen), Az. 220 Ds 135/24
Instagram-Video mit aufgemalten Oberlippenbärten und dem Schriftzug „Kids Killers Union“ (Gaza-Bezug). Eines der wenigen öffentlich belegten Aktenzeichen.
Verurteilt
600 €
40 TS à 15 €
höhere Instanz / endgültigRechtskräftig
Tagesspiegel ↗Etabliertes Medium
Sie sind der letzte Dreck!
Instagram-Direktnachricht · 2023
Strafbefehl 1.600 € → AG Karlsruhe, Urteil 09.01.2025: reduziert
Verbunden mit der Nachricht „Ich wünsche dir Dasselbe, was die Menschen in Gaza erleben, Schlimmeres.“ Als massiv ehrverletzend gewertet; wegen glaubhafter Reue und Zeitablauf reduziert. 28-jähriger Student.
Verurteilt
500 €
reduziert von 1.600 €
erstinstanzlichAG-Urteil
BNN (Badische Neueste Nachrichten) ↗Etabliertes Medium
beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt
Kontaktformular Auswärtiges Amt · 2023
AG Celle, Strafbefehl (zugestellt Dez. 2023)
Anspielung auf Baerbocks frühere Karriere als Trampolinturnerin. AfD-Politikerin Beatrix von Storch wiederholte die Aussage später öffentlich auf X.
Verurteilt
800 €
+ 77 € Gebühren
einseitig · anfechtbarStrafbefehl
Berliner Zeitung ↗Etabliertes Medium
Bildmontage mit verfälschtem Baerbock-Zitat
X · 2022
Hausdurchsuchung 19.06.2023 in Partenstein → Einstellung gegen Auflage
Alleinerziehende Mutter; Strafantrag von Baerbock und Habeck (Scholz und Lindner verzichteten). Verfälschtes Zitat einer realen Prag-Rede; bei der Durchsuchung wurden Geräte beschlagnahmt, auch das des Sohnes.
Eingestellt
900 €
Auflage
Haus­durchsuchung
Verfahren beendetEingestellt
WELT (via MSN) ↗Etabliertes Medium
Darstellung als „trotziges Kleinkind“ (Spott-Plakat)
Plakat · 2023
Strafbefehl 6.000 € + Hausdurchsuchung 25.10.2023 → AG Miesbach, Freispruch 21.03.2024
Spott-Banner des Unternehmers Michael Much (Gmund am Tegernsee). Als zulässige Meinungsäußerung und Machtkritik gewertet. Strafantrag persönlich von Baerbock; die StA hatte die Darstellung als „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“ eingestuft.
Freispruch
zuvor 6.000 €
Haus­durchsuchung
höhere Instanz / endgültigRechtskräftig
Cicero ↗Etabliertes Medium
Ich bin dumm wie Brot
Facebook · 2025
AG Offenburg, Verhandlung 15.01.2026; Ausgang in den Quellen nicht berichtet
Geteiltes Foto Baerbocks mit der Aufschrift „Ich bin dumm wie Brot“. Der 69-jährige Rentner aus dem Offenburger Umland entschuldigte sich vor Gericht — beim Brot.
Anhängig
offen
Ausgang offenVerfahren läuft
Berliner Zeitung ↗Etabliertes Medium

Ergebnis

  • Verurteilt
  • Freispruch
  • Eingestellt
  • Anhängig

Belegqualität

  • Primärquelle (Gericht/Behörde)
  • Etabliertes Medium
  • Meinungsstarke Quelle

Lesehilfe

Direkte, ehrverletzende Angriffe ohne Sachbezug wurden regelmäßig verurteilt; satirische Plakate und Karikaturen mit erkennbarem politischem Bezug freigesprochen. Eine vorausgegangene Hausdurchsuchung ist in der Spalte Strafmaß gesondert gekennzeichnet — unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Maßgebliches Merkmal: § 188 greift nur, wenn die Äußerung „geeignet ist, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren". Gerichte ziehen dafür auch die Reichweite einer Äußerung heran; bei Beiträgen mit wenigen Aufrufen wurde dieses Merkmal in mehreren Verfahren verneint.