FDP · 1.894 Strafanzeigen
Dokumentierte Einzelfälle mit Wortlaut, Ergebnis und ausgesprochenem Strafmaß — damit sich orientieren kann, wer wissen will, was zulässig war und was nicht.
| Äußerung | Ergebnis | Strafmaß | Instanz / Stand | Beleg |
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| lobbygetriebenes Brechmittel AG Offenburg: Freispruch → OLG Karlsruhe: Revision der StA verworfen Die StA hatte einen Strafbefehl über 5.000 € beantragt. Gericht: Sachbezug vorhanden, Politiker müssten mehr aushalten. | Freispruch | — | höhere Instanz / endgültigRechtskräftig | Badische Zeitung ↗Etabliertes Medium |
| Flintenweib AG Solingen: 750 € → LG Wuppertal: Freispruch 78-jährige Angeklagte. Kein eindeutiger Personenbezug; Kontext: Kritik an Leopard-Lieferungen. | Freispruch | — zuvor 750 € | höhere Instanz / endgültigRechtskräftig | Solinger Tageblatt ↗Etabliertes Medium |
| Adolfine, die Kriegstreiberin AG Bruchsal: 1.200 € → OLG Karlsruhe: aufgehoben (17.03.2026) X-Kommentar, vom Gericht als „aus Erregung heraus“ und mit „allenfalls moderater“ Reichweite eingestuft. Das AG Bruchsal verurteilte (1.200 €), das OLG Karlsruhe sprach frei: Trotz einer „Ehrverletzung von schwerem Gewicht“ durch den Hitler-Bezug überwiege die Meinungsfreiheit — „je mehr eine Äußerung zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt, umso höher wiegt sie“. Für Strack-Zimmermann bereits der zweite Berufungs-Misserfolg. | Freispruch | — zuvor 1.200 € | höhere Instanz / endgültigRechtskräftig | beck-aktuell ↗Primärquelle (Gericht/Behörde) |
| Kriegstreiberin / Schreibtischmörderin AG Köln: 50 Tagessätze → LG Köln: Freispruch Das AG Köln verurteilte zu 50 Tagessätzen (§ 188), das LG Köln sprach in der Berufung frei — im Gesamtkontext von Art. 5 GG gedeckt; selbst die Staatsanwaltschaft hielt § 188 für „eher fernliegend“. | Freispruch | — zuvor 50 TS | höhere Instanz / endgültigRechtskräftig | Die Weltwoche ↗Meinungsstarke Quelle |
| Ein Mann im hässlichen Frauenkörper AG Pforzheim: 600 € (StA forderte 1.800 €) Der 64-jährige Pforzheimer antwortete unter der Frage „Was haltet ihr von Strack-Zimmermann?“, sie sei „ein Mann im hässlichen Frauenkörper“ und solle sich „unbedingt einer Geschlechtsumwandlung unterziehen“. Die Staatsanwaltschaft forderte 1.800 €, das Gericht verurteilte zu 600 € wegen der „stark herabwürdigenden“ Äußerung. | Verurteilt | 600 € | erstinstanzlichAG-Urteil | Schwarzwälder Bote ↗Etabliertes Medium |
| geldgierige Hexe AG Forchheim: 4 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung Die vorbestrafte Rentnerin aus Neunkirchen — zuvor wegen Beleidigung eines Landtagsabgeordneten verurteilt — hatte zudem zur Verbrennung „auf dem Scheiterhaufen“ aufgerufen. Geständig und nach eigener Angabe alkoholisiert, entschuldigte sie sich; das Gericht wertete die Reue strafmildernd. | Verurteilt | 4 Mon. Bewährung Freiheitsstrafe, ausgesetzt | erstinstanzlichAG-Urteil | inFranken.de ↗Etabliertes Medium |
| Peinlich, diese Transfrau AG Brackenheim: 4.500 € → Berufung LG Heilbronn: Strafantrag zurückgezogen Der 61-jährige Angeklagte aus dem Raum Brackenheim wurde erstinstanzlich zu 4.500 € verurteilt — das AG verneinte § 188 und wertete die Äußerung nur als einfache Beleidigung (§ 185). Vor der Berufung zog Strack-Zimmermann (Antrag über „So Done legal“) den Strafantrag zurück und trägt die Verfahrenskosten beider Instanzen. | Zurückgezogen | — zuvor 4.500 € | höhere Instanz / endgültigRechtskräftig | Heilbronner Stimme ↗Etabliertes Medium |
| Adolf wäre stolz auf Sie! AG Esslingen (18.09.2024) Voller Wortlaut: „Sie sind schlimmer wie JG! Adolf wäre stolz auf Sie!“, dazu „Mörderin!“ — Reaktion auf Tweets zu Waffenlieferungen. Das AG Esslingen verurteilte nach § 188 (50 TS à 70 €), obwohl die Kommentare kaum Reichweite hatten; gewertet als NS-Verherrlichung, nicht bloßer Vergleich. Beleg über die verteidigende Kanzlei. | Verurteilt | 3.500 € 50 TS à 70 € | erstinstanzlichAG-Urteil | Haintz.Media (Verteidigung) ↗Meinungsstarke Quelle |
| Faschistin AG Leipzig: Strafbefehl 900 € → Einspruch → Hauptverhandlung 12.05.2026 Post vom 1.5.2023: „… wie weit sich die faschistisch denkenden Hirne in Teilen des Bürgertums entwickelt haben … nicht das erste Mal bei dieser Faschistin.“ AG Leipzig: Strafbefehl 900 € (§ 185); nach Einspruch soll Strack-Zimmermann am 12.5.2026 selbst als Zeugin aussagen. Az. 214 Cs 607 Js 28599/25. Der Beschuldigte hält seine Äußerung für eine „politische Einordnung“. | Anhängig | 900 € 30 TS à 30 € | Ausgang offenVerfahren läuft | Apollo News ↗Meinungsstarke Quelle |
| Strick-Strack-Zimmermann – die alte Kriegstreiber-Sau! Anklage AG Wiesbaden, Hauptverhandlung 29.08.2024 Der 69-jährige Wiesbadener kommentierte unter einem ARD-„Bericht aus Berlin“ (24.4.2023): „… das ist doch die Oma aus dem Hühnerstall, die alte Kriegstreiber-Sau!“ Sein Account hatte 25 Follower — die Staatsanwaltschaft hielt X dennoch für ein „reichweitenstarkes“ Medium und klagte nach § 188 an. Hauptverhandlung am 29.8.2024. | Anhängig | offen | Ausgang offenVerfahren läuft | Ord. Gerichtsbarkeit Hessen (PM) ↗Primärquelle (Gericht/Behörde) |
| Man sollte Sie dreckige Kriegstreiberin in den Gulag nach Russland verfrachten. Geldstrafe (29-Jähriger aus Gmund am Tegernsee) Erst das verstärkende Adjektiv „dreckig“ machte den Post strafbar — „Kriegstreiberin“ allein wurde andernorts freigesprochen. | Verurteilt | Geldstrafe | erstinstanzlichAG-Urteil | Münchner Merkur (via MSN) ↗Etabliertes Medium |
| Rüstungslobbyistin Klage verloren – Bezeichnung zulässig (Tatsachenkern) Das Gericht wertete die Bezeichnung als zulässige Wertung mit Tatsachenkern; Strack-Zimmermanns Klage blieb erfolglos. | Freispruch | — | höhere Instanz / endgültigRechtskräftig | kettner-edelmetalle.de ↗Meinungsstarke Quelle |
| bitch, Judenmörderin, Kindermörderin AG Karlsruhe: Strafbefehl 30 TS → Einspruch → Hauptverhandlung 16.09.2024 Anders als die übrigen Fälle kein Social-Media-Post, sondern Zurufe bei einer FDP-Wahlkampfveranstaltung auf dem Karlsruher Marktplatz (5.6.2024). Strafbefehl über 30 Tagessätze; nach Einspruch Hauptverhandlung am 16.9.2024 (Az. 10 Cs 550 Js 28272/24). Der Ausgang ist bislang nicht öffentlich dokumentiert. | Anhängig | 30 TS Strafbefehl · Einspruch | Ausgang offenVerfahren läuft | AG Karlsruhe (Pressemitteilung) ↗Primärquelle (Gericht/Behörde) |
Die Spalte Instanz / Stand zeigt, wie belastbar eine Strafe ist: ein Strafbefehl ist einseitig und anfechtbar, ein AG-Urteil erstinstanzlich, erst rechtskräftig ist endgültig.