FDP · 1.894 Strafanzeigen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Dokumentierte Einzelfälle mit Wortlaut, Ergebnis und ausgesprochenem Strafmaß — damit sich orientieren kann, wer wissen will, was zulässig war und was nicht.

13 von 13 Fällen
Äußerung Ergebnis Strafmaß Instanz / Stand Beleg
lobbygetriebenes Brechmittel
X · 2022
AG Offenburg: Freispruch → OLG Karlsruhe: Revision der StA verworfen
Die StA hatte einen Strafbefehl über 5.000 € beantragt. Gericht: Sachbezug vorhanden, Politiker müssten mehr aushalten.
Freispruch
höhere Instanz / endgültigRechtskräftig
Badische Zeitung ↗Etabliertes Medium
Flintenweib
X · 2023
AG Solingen: 750 € → LG Wuppertal: Freispruch
78-jährige Angeklagte. Kein eindeutiger Personenbezug; Kontext: Kritik an Leopard-Lieferungen.
Freispruch
zuvor 750 €
höhere Instanz / endgültigRechtskräftig
Solinger Tageblatt ↗Etabliertes Medium
Adolfine, die Kriegstreiberin
X · 2023
AG Bruchsal: 1.200 € → OLG Karlsruhe: aufgehoben (17.03.2026)
X-Kommentar, vom Gericht als „aus Erregung heraus“ und mit „allenfalls moderater“ Reichweite eingestuft. Das AG Bruchsal verurteilte (1.200 €), das OLG Karlsruhe sprach frei: Trotz einer „Ehrverletzung von schwerem Gewicht“ durch den Hitler-Bezug überwiege die Meinungsfreiheit — „je mehr eine Äußerung zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt, umso höher wiegt sie“. Für Strack-Zimmermann bereits der zweite Berufungs-Misserfolg.
Freispruch
zuvor 1.200 €
höhere Instanz / endgültigRechtskräftig
beck-aktuell ↗Primärquelle (Gericht/Behörde)
Kriegstreiberin / Schreibtischmörderin
X · 2023
AG Köln: 50 Tagessätze → LG Köln: Freispruch
Das AG Köln verurteilte zu 50 Tagessätzen (§ 188), das LG Köln sprach in der Berufung frei — im Gesamtkontext von Art. 5 GG gedeckt; selbst die Staatsanwaltschaft hielt § 188 für „eher fernliegend“.
Freispruch
zuvor 50 TS
höhere Instanz / endgültigRechtskräftig
Die Weltwoche ↗Meinungsstarke Quelle
Ein Mann im hässlichen Frauenkörper
X · 2023
AG Pforzheim: 600 € (StA forderte 1.800 €)
Der 64-jährige Pforzheimer antwortete unter der Frage „Was haltet ihr von Strack-Zimmermann?“, sie sei „ein Mann im hässlichen Frauenkörper“ und solle sich „unbedingt einer Geschlechtsumwandlung unterziehen“. Die Staatsanwaltschaft forderte 1.800 €, das Gericht verurteilte zu 600 € wegen der „stark herabwürdigenden“ Äußerung.
Verurteilt
600 €
erstinstanzlichAG-Urteil
Schwarzwälder Bote ↗Etabliertes Medium
geldgierige Hexe
X · 2023
AG Forchheim: 4 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Die vorbestrafte Rentnerin aus Neunkirchen — zuvor wegen Beleidigung eines Landtagsabgeordneten verurteilt — hatte zudem zur Verbrennung „auf dem Scheiterhaufen“ aufgerufen. Geständig und nach eigener Angabe alkoholisiert, entschuldigte sie sich; das Gericht wertete die Reue strafmildernd.
Verurteilt
4 Mon. Bewährung
Freiheitsstrafe, ausgesetzt
erstinstanzlichAG-Urteil
inFranken.de ↗Etabliertes Medium
Peinlich, diese Transfrau
X · 2023
AG Brackenheim: 4.500 € → Berufung LG Heilbronn: Strafantrag zurückgezogen
Der 61-jährige Angeklagte aus dem Raum Brackenheim wurde erstinstanzlich zu 4.500 € verurteilt — das AG verneinte § 188 und wertete die Äußerung nur als einfache Beleidigung (§ 185). Vor der Berufung zog Strack-Zimmermann (Antrag über „So Done legal“) den Strafantrag zurück und trägt die Verfahrenskosten beider Instanzen.
Zurückgezogen
zuvor 4.500 €
höhere Instanz / endgültigRechtskräftig
Heilbronner Stimme ↗Etabliertes Medium
Adolf wäre stolz auf Sie!
X · 2024
AG Esslingen (18.09.2024)
Voller Wortlaut: „Sie sind schlimmer wie JG! Adolf wäre stolz auf Sie!“, dazu „Mörderin!“ — Reaktion auf Tweets zu Waffenlieferungen. Das AG Esslingen verurteilte nach § 188 (50 TS à 70 €), obwohl die Kommentare kaum Reichweite hatten; gewertet als NS-Verherrlichung, nicht bloßer Vergleich. Beleg über die verteidigende Kanzlei.
Verurteilt
3.500 €
50 TS à 70 €
erstinstanzlichAG-Urteil
Haintz.Media (Verteidigung) ↗Meinungsstarke Quelle
Faschistin
X · 2023
AG Leipzig: Strafbefehl 900 € → Einspruch → Hauptverhandlung 12.05.2026
Post vom 1.5.2023: „… wie weit sich die faschistisch denkenden Hirne in Teilen des Bürgertums entwickelt haben … nicht das erste Mal bei dieser Faschistin.“ AG Leipzig: Strafbefehl 900 € (§ 185); nach Einspruch soll Strack-Zimmermann am 12.5.2026 selbst als Zeugin aussagen. Az. 214 Cs 607 Js 28599/25. Der Beschuldigte hält seine Äußerung für eine „politische Einordnung“.
Anhängig
900 €
30 TS à 30 €
Ausgang offenVerfahren läuft
Apollo News ↗Meinungsstarke Quelle
Strick-Strack-Zimmermann – die alte Kriegstreiber-Sau!
X · 2023
Anklage AG Wiesbaden, Hauptverhandlung 29.08.2024
Der 69-jährige Wiesbadener kommentierte unter einem ARD-„Bericht aus Berlin“ (24.4.2023): „… das ist doch die Oma aus dem Hühnerstall, die alte Kriegstreiber-Sau!“ Sein Account hatte 25 Follower — die Staatsanwaltschaft hielt X dennoch für ein „reichweitenstarkes“ Medium und klagte nach § 188 an. Hauptverhandlung am 29.8.2024.
Anhängig
offen
Ausgang offenVerfahren läuft
Ord. Gerichtsbarkeit Hessen (PM) ↗Primärquelle (Gericht/Behörde)
Man sollte Sie dreckige Kriegstreiberin in den Gulag nach Russland verfrachten.
X · 2023
Geldstrafe (29-Jähriger aus Gmund am Tegernsee)
Erst das verstärkende Adjektiv „dreckig“ machte den Post strafbar — „Kriegstreiberin“ allein wurde andernorts freigesprochen.
Verurteilt
Geldstrafe
erstinstanzlichAG-Urteil
Münchner Merkur (via MSN) ↗Etabliertes Medium
Rüstungslobbyistin
X · 2023
Klage verloren – Bezeichnung zulässig (Tatsachenkern)
Das Gericht wertete die Bezeichnung als zulässige Wertung mit Tatsachenkern; Strack-Zimmermanns Klage blieb erfolglos.
Freispruch
höhere Instanz / endgültigRechtskräftig
kettner-edelmetalle.de ↗Meinungsstarke Quelle
bitch, Judenmörderin, Kindermörderin
Wahlkampf · Zuruf · 2024
AG Karlsruhe: Strafbefehl 30 TS → Einspruch → Hauptverhandlung 16.09.2024
Anders als die übrigen Fälle kein Social-Media-Post, sondern Zurufe bei einer FDP-Wahlkampfveranstaltung auf dem Karlsruher Marktplatz (5.6.2024). Strafbefehl über 30 Tagessätze; nach Einspruch Hauptverhandlung am 16.9.2024 (Az. 10 Cs 550 Js 28272/24). Der Ausgang ist bislang nicht öffentlich dokumentiert.
Anhängig
30 TS
Strafbefehl · Einspruch
Ausgang offenVerfahren läuft
AG Karlsruhe (Pressemitteilung) ↗Primärquelle (Gericht/Behörde)

Ergebnis

  • Verurteilt
  • Freispruch
  • Anhängig
  • Zurückgezogen

Belegqualität

  • Primärquelle (Gericht/Behörde)
  • Etabliertes Medium
  • Meinungsstarke Quelle

Lesehilfe

Die Spalte Instanz / Stand zeigt, wie belastbar eine Strafe ist: ein Strafbefehl ist einseitig und anfechtbar, ein AG-Urteil erstinstanzlich, erst rechtskräftig ist endgültig.

Strafbefehl ist kein Urteil: Ein Strafbefehl ergeht ohne Hauptverhandlung und wird mit dem Einspruch hinfällig. In mehreren der dokumentierten Fälle verurteilten Amtsgerichte zunächst, während Land- und Oberlandesgerichte die Strafen in der Berufung wieder aufhoben. Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung der Sachbezug: Äußerungen mit erkennbarem Bezug zu einer politischen Sachfrage sind weitgehend geschützt, isolierte Schmähungen ohne solchen Bezug werden bestraft.