SPD · einzelne Strafanträge persönlich
Dokumentierte Einzelfälle mit Wortlaut, Ergebnis und ausgesprochenem Strafmaß. Der frühere Bundesgesundheitsminister war in der Pandemiezeit eine der meistangefeindeten Figuren der Bundespolitik; sein Ministerium stellte — anders als andere Häuser — kaum Strafanzeigen, einzelne Strafanträge stellte er persönlich. Die Fälle reichen von der Verurteilung über die Einstellung bis zur straflosen Äußerung im geschützten Raum des Parlaments.
| Äußerung | Ergebnis | Strafmaß | Instanz / Stand | Beleg |
|---|---|---|---|---|
| Die Lügner 2.0 AG Würzburg, Urteil 19.08.2025 (geständig) Collage nach dem Filmplakat „Der Pate“ mit neun Spitzenpolitikern, betitelt „Die Lügner 2.0“ und mit Zuschreibungen wie „verlogen“, „korrupt“, „senil“. Strafantrag von Karl Lauterbach persönlich; das Gericht wandte ausdrücklich § 188 an. Hausdurchsuchung mit richterlichem Beschluss, Smartphone eingezogen; der Mann verfasste einen Entschuldigungsbrief. | Verurteilt | 3.000 € 50 TS à 60 € Hausdurchsuchung | erstinstanzlichAG-Urteil | inFranken ↗Etabliertes Medium |
| Missgeburten, Schwachköpfe AG Trier, Urteil Februar 2026 Öffentlicher Facebook-Account; in zwei Fällen beleidigende und gewaltverherrlichende Äußerungen gegen die früheren Bundesminister Habeck und Lauterbach — unter anderem der Aufruf, sie „an die Wand zu stellen“. Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. | Verurteilt | 6 Mon. Bewährung Freiheitsstrafe, ausgesetzt | erstinstanzlichAG-Urteil | Lokalo ↗Etabliertes Medium |
| ein besonders hässlicher Vogel Strafbefehl → Einspruch → AG Lüdenscheid, Urteil 25.04.2025 Video aus einem Pressekonferenz-Ausschnitt und einer Filmszene, die den Gesundheitsminister in einem Fadenkreuz zeigt; eine Stimme sagt: „Das ist ein besonders hässlicher Vogel.“ Das Gericht wertete dies als auf das Aussehen zielende Schmähung, nicht als politische Kritik. | Verurteilt | 1.200 € 20 TS à 60 € | erstinstanzlichAG-Urteil | LokalDirekt ↗Etabliertes Medium |
| Sie sind doch völlig irre! StA Berlin: keine Ermittlungen (Indemnität) Zuruf samt „Vogel“-Geste der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch in der Debatte zum Infektionsschutzgesetz. Lauterbach stellte Strafantrag; die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht — Äußerungen von Abgeordneten im Bundestag sind durch die Indemnität (Art. 46 Abs. 1 GG) geschützt. | Keine Verfolgung | — | nicht verfolgbarIndemnität | Berliner Zeitung ↗Etabliertes Medium |
| Corona-kritische Äußerung (Wortlaut nicht veröffentlicht) StA Berlin: Verfahren eingestellt (§§ 185, 188; auch § 130) Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte ein Verfahren wegen Verdachts der Beleidigung (§§ 185, 188 StGB) und Volksverhetzung (§ 130) folgenlos ein — der Beleidigungstatbestand sei nicht erfüllt. Der genaue Wortlaut der Äußerung ist öffentlich nicht dokumentiert; Quelle ist die Mandanten-Darstellung der Verteidigung. | Eingestellt | — | Verfahren beendetEingestellt | anwalt.de (Kanzlei-Rechtstipp) ↗Meinungsstarke Quelle |
| Lauterbach mit zum „Hitlergruß“ erhobenem Arm (Bildmontage) AG Schweinfurt: 1.800 € (12.05.2025) → Berufung von StA und Angeklagter Standbild aus einer Lauterbach-Rede (Magdeburg, 22.6.2022) auf einem Plakat im Kontext einer Querdenken-Veranstaltung. Angeklagt waren § 130 (Volksverhetzung), § 86a (NS-Kennzeichen) sowie §§ 185, 188 (Beleidigung Lauterbachs) — § 188 stand also im Raum. Das AG Schweinfurt verurteilte zu 1.800 € (Schwerpunkt § 86a); sowohl die Staatsanwaltschaft, die 3.500 € gefordert hatte, als auch die Angeklagte legten Berufung ein. | Anhängig | 1.800 € Berufung anhängig | Ausgang offenVerfahren läuft | Berliner Zeitung ↗Etabliertes Medium |
Keine Verfolgung bedeutet, dass es nicht zu einer Strafverfolgung kam — etwa weil der Sprecher als Abgeordneter Indemnität genießt oder der Tatbestand verneint wurde.