SPD · einzelne Strafanträge persönlich

Karl Lauterbach

Dokumentierte Einzelfälle mit Wortlaut, Ergebnis und ausgesprochenem Strafmaß. Der frühere Bundesgesundheitsminister war in der Pandemiezeit eine der meistangefeindeten Figuren der Bundespolitik; sein Ministerium stellte — anders als andere Häuser — kaum Strafanzeigen, einzelne Strafanträge stellte er persönlich. Die Fälle reichen von der Verurteilung über die Einstellung bis zur straflosen Äußerung im geschützten Raum des Parlaments.

6 von 6 Fällen
Äußerung Ergebnis Strafmaß Instanz / Stand Beleg
Die Lügner 2.0
Facebook · Bildcollage · 2024
AG Würzburg, Urteil 19.08.2025 (geständig)
Collage nach dem Filmplakat „Der Pate“ mit neun Spitzenpolitikern, betitelt „Die Lügner 2.0“ und mit Zuschreibungen wie „verlogen“, „korrupt“, „senil“. Strafantrag von Karl Lauterbach persönlich; das Gericht wandte ausdrücklich § 188 an. Hausdurchsuchung mit richterlichem Beschluss, Smartphone eingezogen; der Mann verfasste einen Entschuldigungsbrief.
Verurteilt
3.000 €
50 TS à 60 €
Haus­durchsuchung
erstinstanzlichAG-Urteil
inFranken ↗Etabliertes Medium
Missgeburten, Schwachköpfe
Facebook · 2024
AG Trier, Urteil Februar 2026
Öffentlicher Facebook-Account; in zwei Fällen beleidigende und gewaltverherrlichende Äußerungen gegen die früheren Bundesminister Habeck und Lauterbach — unter anderem der Aufruf, sie „an die Wand zu stellen“. Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Verurteilt
6 Mon. Bewährung
Freiheitsstrafe, ausgesetzt
erstinstanzlichAG-Urteil
Lokalo ↗Etabliertes Medium
ein besonders hässlicher Vogel
Video · Social Media · 2024
Strafbefehl → Einspruch → AG Lüdenscheid, Urteil 25.04.2025
Video aus einem Pressekonferenz-Ausschnitt und einer Filmszene, die den Gesundheitsminister in einem Fadenkreuz zeigt; eine Stimme sagt: „Das ist ein besonders hässlicher Vogel.“ Das Gericht wertete dies als auf das Aussehen zielende Schmähung, nicht als politische Kritik.
Verurteilt
1.200 €
20 TS à 60 €
erstinstanzlichAG-Urteil
LokalDirekt ↗Etabliertes Medium
Sie sind doch völlig irre!
Bundestag · Plenardebatte · 2022
StA Berlin: keine Ermittlungen (Indemnität)
Zuruf samt „Vogel“-Geste der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch in der Debatte zum Infektionsschutzgesetz. Lauterbach stellte Strafantrag; die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht — Äußerungen von Abgeordneten im Bundestag sind durch die Indemnität (Art. 46 Abs. 1 GG) geschützt.
Keine Verfolgung
nicht verfolgbarIndemnität
Berliner Zeitung ↗Etabliertes Medium
Corona-kritische Äußerung (Wortlaut nicht veröffentlicht)
Social Media · 2022
StA Berlin: Verfahren eingestellt (§§ 185, 188; auch § 130)
Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte ein Verfahren wegen Verdachts der Beleidigung (§§ 185, 188 StGB) und Volksverhetzung (§ 130) folgenlos ein — der Beleidigungstatbestand sei nicht erfüllt. Der genaue Wortlaut der Äußerung ist öffentlich nicht dokumentiert; Quelle ist die Mandanten-Darstellung der Verteidigung.
Eingestellt
Verfahren beendetEingestellt
anwalt.de (Kanzlei-Rechtstipp) ↗Meinungsstarke Quelle
Lauterbach mit zum „Hitlergruß“ erhobenem Arm (Bildmontage)
Plakat · Social Media · 2024
AG Schweinfurt: 1.800 € (12.05.2025) → Berufung von StA und Angeklagter
Standbild aus einer Lauterbach-Rede (Magdeburg, 22.6.2022) auf einem Plakat im Kontext einer Querdenken-Veranstaltung. Angeklagt waren § 130 (Volksverhetzung), § 86a (NS-Kennzeichen) sowie §§ 185, 188 (Beleidigung Lauterbachs) — § 188 stand also im Raum. Das AG Schweinfurt verurteilte zu 1.800 € (Schwerpunkt § 86a); sowohl die Staatsanwaltschaft, die 3.500 € gefordert hatte, als auch die Angeklagte legten Berufung ein.
Anhängig
1.800 €
Berufung anhängig
Ausgang offenVerfahren läuft
Berliner Zeitung ↗Etabliertes Medium

Ergebnis

  • Verurteilt
  • Hausdurchsuchung
  • Keine Verfolgung
  • Eingestellt

Belegqualität

  • Primärquelle (Gericht/Behörde)
  • Etabliertes Medium
  • Meinungsstarke Quelle

Lesehilfe

Keine Verfolgung bedeutet, dass es nicht zu einer Strafverfolgung kam — etwa weil der Sprecher als Abgeordneter Indemnität genießt oder der Tatbestand verneint wurde.

Zwei „Vögel", zwei Ergebnisse: Ein als Schmähung gewertetes Video mit der Zeile „ein besonders hässlicher Vogel" führte zu 1.200 € Geldstrafe. Dieselbe „Vogel"-Geste, von einer Abgeordneten im Bundestag gezeigt, blieb straflos — Äußerungen von Abgeordneten im Parlament sind durch die Indemnität (Art. 46 Abs. 1 GG) der Strafverfolgung entzogen.