Bündnis 90/Die Grünen · 805 Strafanzeigen (Ministerium)
Das Bundeswirtschaftsministerium stellte zwischen 2021 und 2024 805 Strafanzeigen wegen gegen Habeck gerichteter Beleidigungen oder Bedrohungen — die meisten aller Bundesministerien. Von den „Hunderten“ daraus bei der Berliner Staatsanwaltschaft geführten Verfahren führten nach Recherche des Tagesspiegel vier zu Strafbefehlen.Tagesspiegel
| Äußerung | Ergebnis | Strafmaß | Instanz / Stand | Beleg |
|---|---|---|---|---|
| Vollpfosten AG Wunsiedel: Strafbefehl 23.10.2023, rechtskräftig seit 11.01.2024 Bildcollage aus Holz-, Metall- und Kunststoffpfosten neben einem Foto Habecks. Die Verteidigung berief sich auf Satire (Bezug zum „Goldenen Vollpfosten“ der heute-show). | Verurteilt | 2.100 € | höhere Instanz / endgültigRechtskräftig | inFranken.de ↗Etabliertes Medium |
| Vollidiot AG Reutlingen (Mai 2025) → LG Tübingen (03.12.2025) bestätigt Pensionierter Ex-Richter; mehrfacher Massenversand per E-Mail und Facebook. Die Beleidigung Habecks wurde nach § 188 gewertet; wegen weiterer fremdenfeindlicher Posts kam Volksverhetzung hinzu. | Verurteilt | 7.800 € 60 TS à 130 € | höhere Instanz / endgültigRechtskräftig | Stuttgarter Zeitung ↗Etabliertes Medium |
| 💩 — „Sie sind so ein verlogenes Stück“ AG Bitterfeld-Wölfen / StA Dessau-Roßlau: Strafbefehl (Nov. 2024), angenommen Strafantrag durch Habeck wegen der Verwendung des Kothaufen-Emojis. Der Betroffene nahm den Strafbefehl an, um höhere Anwaltskosten zu vermeiden. | Verurteilt | 600 € | höhere Instanz / endgültigRechtskräftig | Apollo News ↗Meinungsstarke Quelle |
| Schwachköpfe, Missgeburten AG Trier, Urteil 2026 45-jähriger Mann aus Schweich. Die Facebook-Posts vom Januar 2024 enthielten neben den Beschimpfungen auch gewaltverherrlichende Äußerungen (Aufruf, die Minister „an die Wand zu stellen“); die Strafe spiegelt diese Gesamtschau wider. | Verurteilt | 6 Monate Haft auf Bewährung | erstinstanzlichAG-Urteil | Lokalo (Trier) ↗Etabliertes Medium |
| Schwachkopf Professional Hausdurchsuchung 12.11.2024; Beleidigungsverfahren eingestellt (§ 153) Rentner Stefan Niehoff; Meme in Anlehnung an die Marke Schwarzkopf. Das Verfahren wegen der Habeck-Beleidigung stellte die StA Bamberg ein — es falle neben den übrigen Vorwürfen „nicht beträchtlich ins Gewicht“. Die spätere Verurteilung per Strafbefehl des AG Haßfurt zu 90 Tagessätzen betraf andere Vorwürfe (Volksverhetzung, verfassungswidrige Kennzeichen), nicht die Beleidigung. Die Hausdurchsuchung löste eine bundesweite Debatte über die Verhältnismäßigkeit aus; verteidigt wurde Niehoff vom früheren AfD-Politiker Marcus Pretzell. Niehoff verstarb am 31. Januar 2026, bevor das Berufungsverfahren abgeschlossen war. | Hausdurchsuchung | — Beleidigung eingestellt | Verfahren beendetEingestellt | ZDFheute ↗Etabliertes Medium |
| Bildmontage mit verfälschten Ampel-Zitaten Hausdurchsuchung 19.06.2023 in Partenstein → Einstellung gegen Auflage Alleinerziehende Mutter; Strafantrag von Habeck und Baerbock (Scholz und Lindner verzichteten trotz gleicher Darstellung). Bei der Durchsuchung wurden Geräte beschlagnahmt, auch der Laptop des Sohnes. | Eingestellt | 900 € Auflage Hausdurchsuchung | Verfahren beendetEingestellt | WELT (via MSN) ↗Etabliertes Medium |
| Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunde richtet AG Passau, Freispruch (Mai 2025) Als zulässige, polemische Kritik an der Wirtschaftspolitik gewertet; geringe Reichweite, daher nicht geeignet, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren (§ 188 verneint). Dieselbe Bezeichnung „Vollidiot“ führte andernorts zu Verurteilung. | Freispruch | — | erstinstanzlichAG-Urteil | Haintz.Media (Verteidigung) ↗Meinungsstarke Quelle |
| Volksverräter Strafbefehl 70 TS → AG Wiesbaden, Freispruch (07.02.2026) Der Post hatte etwa 1.200 Aufrufe — nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend, um das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Auslöser war eine Meldung über „Hessen gegen Hetze“. | Freispruch | — zuvor 70 TS | erstinstanzlichAG-Urteil | Haintz.Media (Verteidigung) ↗Meinungsstarke Quelle |
| Kann Robert Habeck überhaupt bis drei zählen? Strafbefehl 6.000 € + Hausdurchsuchung 25.10.2023 → AG Miesbach, Freispruch (21.03.2024) Spott-Banner des Unternehmers Michael Much (Gmund am Tegernsee), das mehrere Grünen-Politiker zeigte. Als zulässige Meinungsäußerung und Machtkritik gewertet. Strafantrag u. a. von Baerbock. | Freispruch | — zuvor 6.000 € Hausdurchsuchung | höhere Instanz / endgültigRechtskräftig | Cicero ↗Etabliertes Medium |
Dieselbe Formulierung wird unterschiedlich beurteilt: „Vollidiot“ führte einmal zur Verurteilung, einmal zum Freispruch. Eine vorausgegangene Hausdurchsuchung ist in der Spalte Strafmaß gesondert gekennzeichnet — unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.